Ist eine Einstufung durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen in einen Pflegegrad erfolgt, übernehmen die Pflegekassen monatlich Kosten in Höhe bis zu 125 Euro für Betreuungs-und Entlastungsleistungen. Diese dienen zusätzlich zum Pflegegeld /Pflegesachleistung der Unterstützung aller pflegenden Angehörigen in ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit.